UV-Strahlung

Die UV-Strahlung kann den sogenannten weißen Hautkrebs auslösen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft UV-Strahlung ähnlich krebserregend wie Asbest oder Tabak ein.

Allein in Deutschland treten jährlich mehr als 200.000 neue Hautkrebserkrankungen auf. So sind auch Beschäftigte, die im Freien arbeiten einer erhöhten Gefährdung an Hautkrebs zu erkranken ausgesetzt. Doch schon durch einfache Maßnahmen kann das Hautkrebsrisiko effektiv verringert werden.

Gefährdungsbeurteilung für Arbeit im Freien

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungen für Beschäftigte im Freien zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Als Hilfestellung kann der sogenannte UV-Index (UVI) verwendet werden. Er basiert auf der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke der Sonne. Gemäß der ASR A5.1 sollen ab einem UVI von 3 Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden getroffen werden. In der Abbildung wird die Skala dargestellt und auch welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Der UVI kann für jede Region auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes abgerufen werden.

Wie können sich Beschäftigte gegen UV-Strahlung schützen?

Der beste Schutz gegen UV-Strahlung ist sich dieser nicht ungeschützt auszusetzen. So bieten Sonnenschirme oder andere Beschattungseinrichtungen den besten Schutz gegen die UV-Strahlung. Aber auch persönlich kann und sollte man sich schützen. So gilt, dass Kleidung besser schützt als Sonnencreme. Daher sollte möglichst lange Kleidung getragen werden, welche die Haut abdeckt. Auch eine schützende Kopfbedeckung ist erforderlich.

Für alle nicht bedeckten Hautstellen kann noch Sonnencreme verwendet werden. Dabei sind Produkte mit Lichtschutzfaktor 30 und höher zu empfehlen. Bei der Frage, wie viel Sonnencreme aufgetragen werden soll, gilt das Motto „Viel hilft viel!“. Brauchen Sie Unterstützung für die Beurteilung von Gefährdungen durch UV-Strahlung? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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