Zeckenstiche stellen auch im Arbeitsschutz eine ernstzunehmende Gefahr dar. Dies betrifft vor allem Beschäftigte, die sich häufig im Freien aufhalten. Zecken können verschiedene, teils schwerwiegende Krankheiten übertragen, darunter Lyme-Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Durch den Klimawandel fühlen sich auch Arten heimisch, die normalerweise in wärmeren Gefilden aufhalten und damit steigt auch die Infektionsgefahr während der Zeckensaison von März bis Oktober.
Was kann schützen?
Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Dazu zählen:
- Bereitstellung und Tragen von schützender Kleidung (langärmlige Oberteile, lange Hosen, geschlossene Schuhe)
- Verwendung von Zeckenschutzmitteln
- Regelmäßige Kontrolle von Haut und Kleidung nach Zeckenbefall
- Dokumentation jedes Zeckenstichs im Meldeblock
- Anbieten von Schutzimpfungen
Bei Umsetzung dieser Maßnahmen, kann die Gefährdung durch, von Zecken übertragenden Krankheiten, deutlich minimiert werden.
Was bei einem Zeckenstich zu tun ist, haben wir Ihnen im Bild dargestellt.
