Gefährdung durch Zeckenstiche

Zeckenstiche stellen auch im Arbeitsschutz eine ernstzunehmende Gefahr dar. Dies betrifft vor allem Beschäftigte, die sich häufig im Freien aufhalten. Zecken können verschiedene, teils schwerwiegende Krankheiten übertragen, darunter Lyme-Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Durch den Klimawandel fühlen sich auch Arten heimisch, die normalerweise in wärmeren Gefilden aufhalten und damit steigt auch die Infektionsgefahr während der Zeckensaison von März bis Oktober.

Was kann schützen?

Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Dazu zählen:

  • Bereitstellung und Tragen von schützender Kleidung (langärmlige Oberteile, lange Hosen, geschlossene Schuhe)
  • Verwendung von Zeckenschutzmitteln
  • Regelmäßige Kontrolle von Haut und Kleidung nach Zeckenbefall
  • Dokumentation jedes Zeckenstichs im Meldeblock
  • Anbieten von Schutzimpfungen

Bei Umsetzung dieser Maßnahmen, kann die Gefährdung durch, von Zecken übertragenden Krankheiten, deutlich minimiert werden.

Was bei einem Zeckenstich zu tun ist, haben wir Ihnen im Bild dargestellt.

Was tun bei einem Zeckenstich? Falls Sie eine Zecke entdecken, entfernen Sie diese so schnell wie möglich mit einer Zeckenzange oder -karte. Greifen Sie die Zecke nah an der Haut und ziehen Sie sie langsam und gerade heraus, um ein Abreißen der Greifwerkzeuge der Zecke zu verhindern. Diese würden andernfalls in der Wunde verbleiben. Beobachten Sie die Einstichstelle anschließend gründlich auf Anzeichen einer Infektion oder eines Hautausschlags. Sollte sich die Einstichstelle verändern oder die Zecke lässt sich nicht entfernen, ist ärztlicher Rat einzuholen. Fand der Zeckenstich während einer versicherten Tätigkeit statt (Arbeitsunfall), so ist in jedem Fall ein Verbandbucheintrag zu machen. (Warnzeichen Zecke, nicht offiziell)
Nach oben scrollen