Sicherheit geht vor!

Bei unserer Mitarbeiterin Lena Müller die Unterweisung für Staplerfahrer:innen gemäß § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 12 (1) Arbeitsschutzgesetz und § 7 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ bei unserem Partner Boomex auf dem Programm.

Warum ist das so wichtig?

Nur wer gut geschult ist, kann sicher und effizient arbeiten. Die jährliche Unterweisung sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand bleiben, Risiken erkennen und Unfälle vermeiden können. Auch die gesetzliche Pflicht wird mit dieser Unterweisung erfüllt.

Unsere Themen für Unterweisungen von Staplerfahrer:innen:

  • Rechtliche Grundlagen und Änderungen
  • Unfallgeschehen und Unfallschwerpunkte
  • Vorausschauendes Handeln, Sensibilisierung für Risikoreduzierung
  • Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn, Sicherung vor unbefugter Benutzung und Wegrollen
  • Sicherheitsgerechter Einsatz, u. a. Tragfähigkeiten, Lastschwerpunkt, Position der Gabeln, Lasttransport auf abschüssigen Wegen, Sicherheitsabstände, Fahren bei eingeschränkter Sicht
  • Innerbetriebliche Regelungen und Anweisungen, Geschwindigkeitsregelungen
  • Erfahrungsaustausch im Team

Ein großes Dankeschön an alle Teilnehmer:innen für das Engagement und die Aufmerksamkeit! Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren Arbeitsplatz.

Benötigen Sie oder Ihr Unternehmen ebenfalls eine Unterweisung für Staplerfahrer:innen? Dann melden Sie sich gerne hier oder unter info@ibs-mueller.de. Zusammen haben wir die Möglichkeit den innerbetrieblichen Verkehr bei Ihnen sicherer zu machen.

Staplermodell vor einer Präsentation zur Staplerschulung mit einer Seite zum Fahrerplatz
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