Arbeitsschutzausschuss – Mehr als nur Pflicht!

Arbeitsschutz ist kein Selbstläufer – er braucht Struktur, Engagement und regelmäßigen Austausch. Genau hier setzt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) an: Er ist das Herzstück eines wirksamen Arbeitsschutzsystems in Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden und gesetzlich nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben.

Was passiert in einem ASA?

Alle wichtigen Akteure des Arbeitsschutzes kommen mindestens vierteljährlich zusammen. Dabei handelt es sich um den/die Arbeitgeber:in, den Betriebsrat (wenn vorhanden), Betriebsärztin oder -arzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und – je nach Thema – weitere Expert:innen wie die Schwerbehindertenvertretung oder Brandschutzbeauftragte. Gemeinsam werden aktuelle Herausforderungen, Unfälle und Beinahe-Unfälle analysiert, bestehende Maßnahmen bewertet und neue Strategien für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entwickelt. Der Arbeitsschutzausschuss kann auch im Rahmen von Begehungen oder Workshops zusammenkommen.

Gestaltung des ASA

Häufig werden Treffen des ASA als lästige Pflicht wahrgenommen. Daher stellt sich die Frage, wie der ASA so gestaltet werden kann, dass alle Beteiligten einen Mehrwert hieraus ziehen.

  • Vorbereitung der Teilnehmenden: Versenden Sie die Tagesordnung und relevante Unterlagen im Vorfeld. Das ermöglicht allen Teilnehmenden eine gezielte Vorbereitung und fördert die aktive Beteiligung.
  • Offene Diskussionen fördern: Schaffen Sie eine Atmosphäre, in der alle Teilnehmenden ihre Perspektiven einbringen können. Ermutigen Sie zu konstruktiven Vorschlägen und berücksichtigen Sie Feedback aus der Belegschaft.
  • Visualisierungen einsetzen: Nutzen Sie Diagramme, Statistiken oder Präsentationen, um komplexe Sachverhalte anschaulich darzustellen und Diskussionen zu erleichtern.
  • Interaktive Elemente einbauen: Diskutieren Sie nicht nur, sondern arbeiten Sie auch gemeinsam an Lösungen, etwa in Kleingruppen oder durch Brainstorming zu aktuellen Herausforderungen.
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zuweisen: Legen Sie fest, wer den Ausschuss leitet, wer das Protokoll führt und wer für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen verantwortlich ist.
  • Dokumentation und Nachverfolgung: Protokollieren Sie die Ergebnisse und verteilen Sie das Protokoll an alle Teilnehmenden. So bleibt transparent, was beschlossen wurde und wer für die Umsetzung zuständig ist

Mit diesen Maßnahmen kann die aktive Mitarbeit der Beteiligten im Ausschuss gefördert werden und Maßnahmen effizient und, vor allem, zusammen umgesetzt werden.

Was haben Sie bisher für Erfahrungen im Arbeitsschutzausschuss gemacht? Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen mit uns.

Nach oben scrollen