Laut Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung sind Unternehmen verpflichtet, geeignete Sammelplätze im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und zu kennzeichnen. Diese Sammelstellen erfüllen einige Kernaufgaben im Rahmen einer Evakuierung. Wir haben einige Funktionen der Sammelstellen zusammengestellt.
- Vollzähligkeit: Hier kann überprüft werden, ob alle Personen das Gebäude sicher verlassen haben. Fehlt jemand?
- Sicherer Ort: Alle Personen sind hier außerhalb des sogenannten Trümmerschattens des Gebäudes und somit an einem sicheren Ort.
- Erste-Hilfe-Platz: Da die Sammelstelle in einem sicheren Bereich ist, kann hier bereits Erste Hilfe geleistet werden. Im Idealfall wurde ein Verbandkasten mit hierhin gebracht.
- Anlaufstelle für den Rettungsdienst: Auch das Rettungspersonal hat hier eine zentrale Anlaufstelle, um weitere Hilfe für verletzte Personen zu leisten (z. B.: nach Rauchgasvergiftungen).
- Platz für die Feuerwehr: Zudem ist die Sammelstelle so zu wählen, dass niemand der Feuerwehr „im Weg steht“.
Bei der Einrichtung von Sammelstellen sollten folgende Hinweise beachtet werden.
- Straßenquerungen meiden.
- Nicht in eingekesselten Bereichen verorten.
- Möglichst auf festem Untergrund.
- In logischer Richtung verknüpft mit den Fluchtwegen.
Achtung! Niemand verlässt eigenständig die Sammelstelle, bis nicht ausdrücklich hierzu angewiesen wurde.
Unser Praxistipp
Sammelstellen regelmäßig in den jährlichen Sicherheitsunterweisungen kommunizieren, Beschilderung aktuell und erkennbar halten und regelmäßige Evakuierungsübungen durchführen! Nur so kann von allen Mitarbeitenden im Notfall angemessen gehandelt werden.




