Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln bedeutet, dass Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Durch regelmäßige Prüfungen können wir:
- Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und beheben,
- Unfälle und Ausfälle vermeiden
- Rechtliche Anforderungen erfüllen und
- die Lebensdauer der Arbeitsmittel verlängern.
Wie kann die Prüfung durchgeführt werden?
- Erstellung eines Arbeitsmittelverzeichnisses:
Alle Arbeitsmittel werden erfasst und dokumentiert. - Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:
Die Risiken werden für das Arbeitsmittel identifiziert und bewertet. - Festlegung der Prüfintervalle:
Basierend auf gesetzlichen Vorgaben und Herstellerangaben werden die Prüfintervalle festgelegt. - Durchführung der Prüfungen:
Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und technische Prüfungen werden von befähigten Personen oder anderen Fachkräften durchgeführt. Die Prüfberechtigung richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Regelwerk. - Dokumentation der Ergebnisse:
Alle Prüfergebnisse werden dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt.
Faktoren zur Bestimmung der Prüfitervalle
- Herstellerangaben:
Die Empfehlungen der Hersteller zu Wartungs- und Prüfintervallen müssen beachtet werden. - Art des Arbeitsmittels:
Unterschiedliche Arbeitsmittel haben unterschiedliche Prüfanforderungen. - Nutzungshäufigkeit:
Arbeitsmittel, die intensiv genutzt werden, erfordern häufigere Prüfungen. - Betriebliche Erfahrungen:
Die Erfahrungen im Betrieb, sowie von Störungen und Unfällen können die Prüfintervalle beeinflussen. - Gesetzliche Vorgaben:
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und andere Vorschriften legen Mindestprüfintervalle fest.
Beispiele für typische Prüfintervalle
- Leitern: In der Regel alle 12 Monate (kürzere Frist möglich)
- Feuerlöscher: Alle 2 Jahre
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: In der Regel alle 6 bis 12 Monate (kürzere oder längere Frist möglich)
- Maschinen und Anlagen: Je nach Art und Nutzung alle 1 bis 3 Jahre




