Prüfung von Arbeitsmitteln

Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln bedeutet, dass Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Durch regelmäßige Prüfungen können wir:

  • Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und beheben,
  • Unfälle und Ausfälle vermeiden
  • Rechtliche Anforderungen erfüllen und
  • die Lebensdauer der Arbeitsmittel verlängern.

Wie kann die Prüfung durchgeführt werden?

  1. Erstellung eines Arbeitsmittelverzeichnisses:
    Alle Arbeitsmittel werden erfasst und dokumentiert.
  2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:
    Die Risiken werden für das Arbeitsmittel identifiziert und bewertet.
  3. Festlegung der Prüfintervalle:
    Basierend auf gesetzlichen Vorgaben und Herstellerangaben werden die Prüfintervalle festgelegt.
  4. Durchführung der Prüfungen:     
    Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und technische Prüfungen werden von befähigten Personen oder anderen Fachkräften durchgeführt. Die Prüfberechtigung richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Regelwerk.
  5. Dokumentation der Ergebnisse:
    Alle Prüfergebnisse werden dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt.

Faktoren zur Bestimmung der Prüfitervalle

  1. Herstellerangaben:
    Die Empfehlungen der Hersteller zu Wartungs- und Prüfintervallen müssen beachtet werden.
  2. Art des Arbeitsmittels:
    Unterschiedliche Arbeitsmittel haben unterschiedliche Prüfanforderungen.
  3. Nutzungshäufigkeit:
    Arbeitsmittel, die intensiv genutzt werden, erfordern häufigere Prüfungen.
  4. Betriebliche Erfahrungen:
    Die Erfahrungen im Betrieb, sowie von Störungen und Unfällen können die Prüfintervalle beeinflussen.
  5. Gesetzliche Vorgaben:
    Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und andere Vorschriften legen Mindestprüfintervalle fest.

Beispiele für typische Prüfintervalle

  • Leitern: In der Regel alle 12 Monate (kürzere Frist möglich)
  • Feuerlöscher: Alle 2 Jahre
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: In der Regel alle 6 bis 12 Monate (kürzere oder längere Frist möglich)
  • Maschinen und Anlagen: Je nach Art und Nutzung alle 1 bis 3 Jahre
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