PFAS-Verbot in Feuerlöschern – das müssen Unternehmen jetzt wissen

Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung EU 2025/1988 ein weitreichendes Verbot von PFAS in Löschschäumen beschlossen. Die Regelung ist am 23.10.2025 in Kraft getreten und betrifft insbesondere trag- und fahrbare Feuerlöscher. Ziel ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit vor sogenannten „Ewigkeitschemikalien“.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Betroffen: Alle PFAS-haltigen Schaumlöschmittel in Feuerlöschern (inkl. AFFF)
  • Grenzwert: Max. 1 mg/l für die Summe aller PFAS im Löschschaum
  • Inverkehrbringen verboten:
    • ab 23.10.2026 für normale Schaumlöscher
    • ab 23.04.2027 für alkoholbeständige Schaumlöscher
  • Ende der Nutzung: Spätestens 31.12.2030 müssen alle Feuerlöscher PFAS-frei sein

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Bestandsprüfung: Sind noch PFAS-haltige Schaumlöscher im Einsatz?
  • Umstellung: Einsatz von fluorfreien Alternativen (z. B. fluorfreie Schaumlöscher, Wasser- oder Pulverlöscher – abhängig von der Brandklasse).
  • Entsorgung: PFAS-haltige Löschmittel gelten als gefährlicher Abfall und müssen fachgerecht entsorgt werden.

Fazit:

Das PFAS-Verbot ist verbindlich und zeitlich klar geregelt. Wer frühzeitig prüft und entsprechend umstellt, hält sich an die gesetzlichen Forderungen und schützt zugleich Umwelt als auch die Gesundheit der Mitarbeitenden.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, melden Sie sich bei uns oder bei den Fachfirmen, die für Sie die Prüfung der Feuerlöscher übernehmen.

Nach oben scrollen