Notausgänge retten Leben

Notausgänge und Fluchtwege sind oft unscheinbar, aber im Ernstfall der Schlüssel zur Sicherheit für alle Mitarbeitenden und Besucher eines Unternehmens.

In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) werden Notausgänge als Teil einer Arbeitsstätte definiert (§ 2). Wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, muss er dafür sorgen, dass auch die Notausgänge für diese Personen problemlos benutzbar sind (§ 3). Ebenfalls hat er dafür sorgen zu tragen, dass die Notausgänge ständig freigehalten werden (§ 4). Sollten Notausgänge fahrlässig oder vorsätzlich nicht freigehalten werden, kann es zu Bußgeldern kommen. In der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ werden in Punkt 7 konkretere Vorgaben zu Notausgängen formuliert.

Anforderungen an Notausgänge:

  • Notausgangstüren müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf den Notausgang angewiesen sind (Brandfall).
  • Manuell betätigte Türen, die aus betrieblichen Gründen mechanisch verschlossen werden, müssen mit einer Einrichtung versehen sein, die gewährleistet, dass die Tür beim Betätigen des Türdrückers entriegelt wird (z.B. Panikschloss).
  • Manuell betätigte Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.
  • Notausgänge müssen ständig freigehalten werden.
  • Sie dürfen von innen und außen niemals verstellt oder blockiert werden.

Kennzeichnung von Notausgängen:

Ebenfalls wird in der ASR A2.3 die Kennzeichnung von Notausgängen gefordert. Dabei muss die Kennzeichnung deutlich erkennbar und dauerhaft sein. Zusammen mit dem Piktogramm für den Notausgang ist auch noch ein Richtungspfeil üblich, der die Fluchtrichtung vorgibt. Ebenfalls muss gewährleistet werden, dass die Beschilderung auch in der Dunkelheit erkennbar ist. Hier kann eine langnachleuchtende oder innen- und außenbeleuchtete Kennzeichnung gewählt werden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Normen erfüllt werden.

Unser Tipp:

Verankern Sie die Kontrolle der Notausgänge in den täglichen Arbeitsablauf. Kombinieren Sie das mit einer monatlichen Tür-Funktionsprobe und einer jährlichen Evakuierungsübung mit realistischen Szenarien. Benötigen Sie hierbei Unterstützung? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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