Für Notfälle mit der lebensbedrohlichen Symptomatik des Herzkammerflimmerns liefert ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) die einzig hilfreiche Behandlung. Das Gerät beendet das Herzkammerflimmern mit kurzen Stromstößen, damit das Herz wieder normal schlagen kann. Der große Vorteil des AED ist es, dass er auch von Laien bedient werden kann. Das Gerät gibt akustische Anweisungen, die die Anwendung Schritt für Schritt anleiten.
Was ist bei der Beschaffung zu beachten?
Betrieben ist es freigestellt, ob ein AED installiert wird. Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und andere Arbeitsschutzorganisationen werben für eine freiwillige Anschaffung von AED.
Gerade für Unternehmen, die viel Publikumsverkehr haben oder die durch Arbeiten mit elektrischem Strom einer besonderen Gefährdungslage ausgesetzt sind, ist eine Installation ratsam.
Vor der Anschaffung eines AED sollte auf jeden Fall auch der Betriebsarzt beratend eingebunden werden.
Platzierung & Organisation
Damit ein AED im Ernstfall schnell genutzt werden kann, sollte er:
- zentral und jederzeit zugänglich sein
- gut sichtbar und gekennzeichnet angebracht werden
- vor äußeren Einflüssen geschützt sein
Was ist beim Betrieb eines AED zu beachten?
Da es sich bei einem AED um ein Medizinprodukt handelt, unterliegt der Betreiber auch der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetrV). Zusätzlich muss eine Person zur Überprüfung und Pflege des AED benannt werden. Die Aufgaben dieser Person sind:
- die regelmäßige Überprüfung der Einsatzbereitschaft der AED,
- der rechtzeitige Austausch der Klebeelektroden und der Batterie,
- die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des/der Geräte/es nach der Verwendung,
- die Veranlassung der regelmäßigen Wartung und der sicherheitstechnischen Kontrollen durch sachkundige Personen/Fachfirmen,
- das Führen des Medizinproduktebuches
- Mitwirken bei den Unterweisungen zum Thema Erste Hilfe / AED
- als Ansprechpartner:in für das Thema automatisierte Defibrillation zur Verfügung zu stehen.
Wie sind die Beschäftigten zu informieren?
- Fortbildung bzw. neue Schulung für alle Ersthelfer:innen alle 2 Jahre
- Jährliche (intensive) Unterweisung der Ersthelfer:innen zum AED
- Jährliche (allgemeine) Unterweisung aller Beschäftigten zum AED
- Erstellung einer Betriebsanweisung zum AED




