Lärm am Arbeitsplatz – oft unterschätzt

Lärmbelastung gehört zu den häufigsten Gesundheitsrisiken in Unternehmen. Neben dem direkten Einfluss auf das Hörvermögen können dauerhafte oder wiederkehrende hohe Schalldruckpegel auch Konzentration, Leistungsfähigkeit und Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Die Folgen reichen von Stresssymptomen über erhöhte Fehlerquoten bis hin zu langfristigen gesundheitlichen Schäden.

Umso wichtiger ist eine systematische Bewertung – basierend auf den Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).

Zur Feststellung gibt die LärmVibrationsArbSchV verschiedene Auslösewerte vor. Bei Überschreiten dieser Werte, bezogen auf einen 8h-Arbeitstag, müssen untenstehende Maßnahmen umgesetzt werden.

Unterer Auslösewert (80 dB(A) oder 135 dB (C)):

  • Gehörschutz muss bereitgestellt werden
  • Unterweisung aller betroffenen Beschäftigten zum Lärm
  • Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge erforderlich

Oberer Auslösewert (85 dB(A) oder 137 dB(C)):

  • Lärmminderungsprogramm muss erarbeitet und umgesetzt werden
  • Gehörschutz muss bereitgestellt und getragen werden
  • Unterweisung aller betroffenen Beschäftigten zum Lärm
  • Lärmbereich muss gekennzeichnet werden
  • Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich

Fazit

Lärm am Arbeitsplatz stellt eine wesentliche, oft unterschätzte Gesundheitsgefahr dar. Die in der LärmVibrationsArbSchV festgelegten Auslöse- und Grenzwerte bilden eine klare Grundlage, um Risiken systematisch zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Entscheidend ist, Lärmbelastungen nicht nur zu messen, sondern auch konsequent zu bewerten und wirksame technische, organisatorische sowie persönliche Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ein strukturiertes Vorgehen verbessert nicht nur den Gesundheitsschutz, sondern steigert auch Konzentration, Sicherheit und Arbeitsqualität.

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