Hitze am Arbeitsplatz

Hohe Temperaturen können nicht nur die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

  • Gesundheitsrisiken: Hohe Temperaturen können zu Hitzestress, Hitzekrämpfen, Hitzschlag und Dehydrierung führen. Diese Zustände können die Gesundheit der Mitarbeiter:innen ernsthaft gefährden und erfordern sofortige Maßnahmen.
  • Konzentrations- und Leistungsabfall: Hitze beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit und führt zu einem Leistungsabfall. Dies kann die Produktivität verringern und das Unfallrisiko erhöhen.
  • Erhöhtes Unfallrisiko: Bei hohen Temperaturen steigt das Risiko für Arbeitsunfälle, da die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen der Mitarbeiter:innen beeinträchtigt werden können.

Rechtliche Vorgaben und Schutzmaßnahmen

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 sind Arbeitgeber:innen grundsätzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung durch Hitze am Arbeitsplatz zu minimieren.

Temperaturgrenzwerte:

Die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen sollte 26 °C nicht überschreiten. Spätestens bei Temperaturen über 30 °C muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Bei Temperaturen über 35 °C sind Räume als Arbeitsraum nicht mehr geeignet.

Maßnahmen können z. B. sein:

  • Sonnenschutz: Arbeitgeber sollten geeignete Sonnenschutzsysteme installieren, um die direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren (Außen- oder innenliegender Sonnenschutz)
  • die Bereitstellung von Getränken
  • die Installation von Ventilatoren
  • Arbeitszeitregelungen: Flexible Arbeitszeiten, wie ein früherer Arbeitsbeginn oder zusätzliche Pausen, können helfen, die Belastung durch Hitze zu verringern.
  • Kleidung und Ausrüstung: Leichte, atmungsaktive Kleidung und persönliche Schutzausrüstung können dazu beitragen, die Auswirkungen der Hitze zu minimieren.
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