Hohe Temperaturen können nicht nur die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
- Gesundheitsrisiken: Hohe Temperaturen können zu Hitzestress, Hitzekrämpfen, Hitzschlag und Dehydrierung führen. Diese Zustände können die Gesundheit der Mitarbeiter:innen ernsthaft gefährden und erfordern sofortige Maßnahmen.
- Konzentrations- und Leistungsabfall: Hitze beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit und führt zu einem Leistungsabfall. Dies kann die Produktivität verringern und das Unfallrisiko erhöhen.
- Erhöhtes Unfallrisiko: Bei hohen Temperaturen steigt das Risiko für Arbeitsunfälle, da die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen der Mitarbeiter:innen beeinträchtigt werden können.
Rechtliche Vorgaben und Schutzmaßnahmen
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 sind Arbeitgeber:innen grundsätzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung durch Hitze am Arbeitsplatz zu minimieren.
Temperaturgrenzwerte:
Die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen sollte 26 °C nicht überschreiten. Spätestens bei Temperaturen über 30 °C muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Bei Temperaturen über 35 °C sind Räume als Arbeitsraum nicht mehr geeignet.
Maßnahmen können z. B. sein:
- Sonnenschutz: Arbeitgeber sollten geeignete Sonnenschutzsysteme installieren, um die direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren (Außen- oder innenliegender Sonnenschutz)
- die Bereitstellung von Getränken
- die Installation von Ventilatoren
- Arbeitszeitregelungen: Flexible Arbeitszeiten, wie ein früherer Arbeitsbeginn oder zusätzliche Pausen, können helfen, die Belastung durch Hitze zu verringern.
- Kleidung und Ausrüstung: Leichte, atmungsaktive Kleidung und persönliche Schutzausrüstung können dazu beitragen, die Auswirkungen der Hitze zu minimieren.




