Gewalt am Arbeitsplatz ist kein Randthema. Sie betrifft Firmen aller Branchen – von Gesundheits- und Sozialwesen über Verwaltung und Bildung bis hin zu Produktion, Handel und Dienstleistung.
Neben physischen Übergriffen nehmen insbesondere verbale Angriffe, Bedrohungen und psychische Gewalt zu. Auch die sexualisierte Gewalt ist weiterhin ein großes Thema.
Arbeitgebende sind nach § 3 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu zählt ausdrücklich auch der Schutz vor psychischen Belastungen (§ 5 ArbSchG).
Formen von Gewalt
- Verbale Gewalt: Beleidigungen, Drohungen, herabwürdigende Äußerungen
- Psychische Gewalt: Mobbing, Stalking, Einschüchterung
- Physische Gewalt: Körperliche Übergriffe
- Sexualisierte Gewalt: Unerwünschte Annäherungen oder Handlungen
Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss auch Risiken durch Gewalt berücksichtigen.
Relevante Faktoren sind u. a.:
- Alleinarbeit
- Publikumsverkehr
- Umgang mit konfliktbelasteten Situationen
- Nacht- und Schichtarbeit
- Räumliche Gegebenheiten (z. B. fehlende Rückzugsmöglichkeiten)
Wirksame Präventionsmaßnahmen
- Schulungen zur Deeskalation und Kommunikation
- Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Alarmierungssysteme)
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. Vier-Augen-Prinzip bei Risikosituationen)
- Nachsorgeangebote für betroffene Beschäftigte
Eine offene Unternehmenskultur, in der Vorfälle konsequent gemeldet und aufgearbeitet werden, ist entscheidend. Gewaltprävention sollte in jedem Unternehmen an vorderster Stelle stehen.




