Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein praxisnahes Instrument, um Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig zu sichern.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgebende dazu, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen systematisch zu ermitteln. Darauf aufbauend sind geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen, auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein strukturierter Prozess zur systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:
- physische, chemische und biologische Gefährdungen
- ergonomische und arbeitsorganisatorische Belastungen
- psychische Belastungen
- Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?
Eine fachgerecht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es,
- Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu beseitigen,
- Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern,
- gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Anforderungen zu erfüllen,
- Ausfallzeiten, Störungen und Haftungsrisiken zu reduzieren sowie
- ein sicheres, gesundes und leistungsförderliches Arbeitsumfeld zu schaffen.




