Bestellung von Staplerfahrern und Hubarbeitsbühnenführern

Der Einsatz von Flurförderzeugen und Hubarbeitsbühnen ist in vielen Unternehmen unverzichtbar – gleichzeitig birgt er hohe Risiken. Umso wichtiger ist es, dass Fahrer:innen und Bediener:innen nicht nur geschult, sondern auch offiziell bestellt sind.

  • Eine schriftliche Bestellung schafft klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Die Eignung kann hiermit bestätigt werden
  • Sie erhöht die Rechtssicherheit im Falle eines Unfalls
  • Sie stärkt das Bewusstsein für sicheres Arbeiten

Egal ob Gabelstapler oder Hubarbeitsbühne: Nur geschultes und beauftragtes Personal darf die Arbeitsmittel bedienen. So kann gewährleistet werden, dass nur Personen mit den Arbeitsmitteln arbeiten, die auch auf die Geräte eingewiesen und eingearbeitet sind.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle Bediener:innen in Ihrem Unternehmen eine gültige Bestellung vorweisen können. Sorgen Sie auch dafür, dass weder an den Staplern noch an den Hubarbeitsbühnen die Schlüssel stecken. So wird vermieden, dass unausgebildetes Personal mit den Arbeitsmitteln umgeht.

Symbolbild für Schulungen, Miniatur-Gabelstapler
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