Ob Gabelstapler, Maschine, Werkzeug oder Leiter: Ein kurzer Check vor dem Einsatz hilft, Schäden und Mängel frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Auch wenn eine tägliche Prüfung nicht für jedes Arbeitsmittel gleichermaßen vorgeschrieben ist, lohnt sich der Blick vor der Verwendung. Denn Auffälligkeiten, Beschädigungen oder Funktionsstörungen rechtzeitig zu erkennen, trägt dazu bei, Gefahren zu vermeiden und Arbeitsmittel sicher einzusetzen.
Sicht- und Funktionsprüfung – worin liegt der Unterschied?
- Bei der Sichtprüfung wird das Arbeitsmittel auf äußerlich erkennbare Schäden, Verschleiß oder fehlende Bauteile kontrolliert.
- Bei der Funktionsprüfung wird geprüft, ob bestimmte Funktionen ordnungsgemäß arbeiten. Dazu können beispielsweise Bremsen, Lenkung oder Warneinrichtungen bei Flurförderzeugen gehören.
Welche Kontrollen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Arbeitsmittel ab. Die Betriebsanleitung, die Gefährdungsbeurteilung und die betrieblichen Vorgaben geben Aufschluss darüber, welche Prüfungen durchzuführen sind. Vorgeschriebene Funktionsprüfungen sind entsprechend zu beachten.
Mangel bei der Einsatzprüfung festgestellt? Was ist zu tun?
1. Arbeitsmittel nicht verwenden
Wird vor Arbeitsbeginn ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, darf das Arbeitsmittel nicht eingesetzt werden.
2. Arbeitsmittel sichern
Das Arbeitsmittel gegen eine unbeabsichtigte oder weitere Benutzung sichern, soweit erforderlich und möglich.
3. Mangel melden
Den Mangel unverzüglich der zuständigen Führungskraft oder der verantwortlichen Stelle mitteilen.
4. Sichere Verwendung sicherstellen
Das Arbeitsmittel erst wieder verwenden, wenn der Mangel behoben und die sichere Verwendung sichergestellt ist.
Gut ausgebildetes Fahrpersonal erkennt Mängel frühzeitig, weiß, welche Kontrollen vor dem Einsatz erforderlich sind, und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum sicheren Betrieb von Flurförderzeugen. IBS Müller unterstützt Unternehmen dabei mit praxisnahen Schulungen und Unterweisungen.




